Einbruchmeldeanlagen

Einbruchmeldeanlagen (EMA) dienen zum Schutz von Personen und Sachwerten. Sie finden ihren Einsatz sowohl im Privaten, als auch im gewerblichen Bereich. In den meisten Fällen werden die Täter durch eine EMA abgeschreckt oder bei einem Einbruch auf frischer Tat ertappt. Durch die Alarmierung verkürzt sich die Zeit zum Beutemachen für den Täter erheblich und hilft somit, den Schaden auf ein Minimum zu begrenzen

Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen zwei Überwachungsmethoden:

  • Außenhautüberwachung
    Alle beweglichen Öffnungen (Türen Tore, Fenster etc.) werden auf Verschluss und Öffnen überwacht, Verglasungen werden auf Durchbruch überwacht. Diese Überwachungsmethode erlaubt im privaten Bereich bei Anwesenheit von Bewohner und/oder Haustier die EMA scharf zu schalten.
  • Innenraumüberwachung
    Die Türen werden auf Verschluss und Öffnen überwacht, je nach Bedürfnis der Betreiber auch bewegliche Fenster. Mit Hilfe von Bewegungsmeldern wird die Überwachung von Verglasungen realisiert.


Die Alarmierung erfolgt über optische und akustische Signalgeber, die gut sichtbar an der Gebäudefassade montiert werden. Zusätzlich ist eine stille Alarmierung durch ein Telefonwählgerät an eine ständig besetzte Notrufleitstelle möglich.

Um den Ansprüchen des Betreibers gerecht zu werden, Sabotagesicherheit zu geben und Falschalarme auszuschließen, ist immer eine individuelle Planung erforderlich.